Der Gemeinderat Thörigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Teilrevision der Ortsplanung 2025+ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Änderung beinhaltet die Änderung des Zonenplans mit diversen punktuellen Zonenplanänderungen und Waldfeststellungen, die Änderung des Zonenplans Gewässerräume und Naturgefahren mit der Festlegung der neuen Gefahrenkarte sowie punktuelle Anpassungen am Baureglement. Zudem ist die Aufhebung der folgenden Überbauungspläne vorgesehen: überbauungsplan «Erschliessung Längacher-Längacher-Bühl» vom 14. Mai 1998, Überbauungsplan «Brunnacher» vom 18. August 1988, Überbauungsplan «Postweg» vom 19. Februar 1987 und Detailerschliessungsplan «Postweg» vom 12. Februar 1987.
Die Unterlagen der Teilrevision Ortsplanung liegen 30 Tage, vom 23.01.2026 bis und mit 23.02.2026, in der Gemeindeverwaltung auf oder können online eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Thörigen, Buchsistrasse 1A, 3367Thörigen, zu richten.
Teilrevision Ortsplanung 2025+ - Erläuterungsbericht
Änderung Baureglement (BauR) 2025+
Teilrevision Zonenplan - Gewässerräume und Naturgefahren