Vom 23. Januar 2026 bis 23. Februar 2026 brachte der Gemeinderat Thörigen die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Diese beinhaltet die Änderung des Zonenplans mit diversen punktuellen Zonenplanänderungen, die Änderung des Zonenplans Gewässerräume und Naturgefahren mit der Festlegung der neuen Gefahrenkarte, punktuelle Anpassungen am Baureglement sowie die vorgesehene Aufhebung spezifischer Überbauungspläne.
Anlässlich der öffentlichen Mitwirkung wurden 10 Stellungnahmen eingegeben. Einige der Mitwirkenden sind direkt von den Änderungen betroffen oder fordern, dass ihre Grundstücke in die Teilrevision mit einbezogen werden. Weitere Eingaben betreffen generelle Änderungswünsche an den Vorschriften des Baureglements. Die Mitwirkungseingaben stellen die Planung nicht grundsätzlich in Frage, sondern betreffen mehrheitlich Anträge im Hinblick auf private Parzellen und Bauvorhaben. Die Gemeinde hat diese Anträge im Hinblick auf Recht- und Zweckmässigkeit wohlwollend geprüft und soweit möglich berücksichtig.
Der vorliegende Mitwirkungsbericht fasst die Mitwirkungseingabe zusammen und dokumentiert und erläutert den Umgang damit in der Ortsplanung.
Der Gemeinderat Thörigen hat den Mitwirkungsbericht in der vorliegenden Form beschlossen und die Teilrevision mit diesen Änderungen zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Planung öffentlich aufgelegt und nach allfälligen Einspracheverhandlungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.