Gemeindewahlen 2024

Amtsperiode vom 01.01.2025 – 31.12.2028

Infolge Ablauf der Amtsdauer werden an der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 10.12.2024, folgende Wahlen durchgeführt:

Zu wählen an der Gemeindeversammlung sind nach dem Majorzverfahren (Mehrheitswahl):

  • Gemeindepräsident:in (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person)
  • 4 Mitglieder des Gemeinderates
  • 4 Mitglieder der Infrastrukturkommission

  • Wählbar in den Gemeinderat ist jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person.
  • Wählbar in die Infrastrukturkommission ist jede in der Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigte Person.

Wahlvorschläge

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gelten Art. 44 ff des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thörigen.

Art. 52 (Wahlvorschläge)

  1. Wahlvorschläge sind innert 30 Tagen seit Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  2. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Stimmberechtigen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist zulässig.
  3. Jeder Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der / des Vorgeschlagenen enthalten.
  4. Wiederwählbare gelten als angemeldet.
  5. Die Kandidatennamen werden im amtlichen Anzeiger mit der Publikation der Gemeindeversammlung veröffentlicht.
  6. Die Stimmabgabe kann nur für die im amtlichen Anzeiger publizierten Kandidaten und Kandidatinnen erfolgen.
  7. Bis zur Veröffentlichung steht auch dem Gemeinderat das Vorschlagsrecht zu.

Art. 53 (fehlende Wahlvorschläge)

  1. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt wenn:
    • Die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze genau erreicht
    • Die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht erreicht.
  1. Die in stiller Wahl gewählten Kandidaten sind zusammen mit der Einladung zur Gemeindeversammlung zu publizieren.
  2. Das Fehlen von genügend gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe ist mit der Publikation der Gemeindeversammlung bekannt zu machen.
  3. Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze anwesende wählbare Personen wählen. Die Vorgeschlagenen müssen vor der Wahl ihr Einverständnis abgeben. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.thoerigen.ch heruntergeladen werden.

Eingabefrist Wahlvorschläge: Montag, 28.10.2024

Thörigen, 20.09.2024

Gemeinderat Thörigen

Wahlvorschlag

 

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