Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025 │ Beschlussfassung
2. Kreditabrechnung │ Kenntnisnahme
3. Genehmigung Teilrevision Personalreglement │ Beschlussfassung
Anhang III zum Personalreglement
Funktionsbeschrieb, Ressort Präsidiales
Funktionsbeschrieb, Ressort Finanzen und öffentliche Sicherheit
Funktionsbeschrieb, Ressort Infrastruktur
Funktionsbeschrieb, Ressort Bildung sowie Kinder- und Jugendfragen
Funktionsbeschrieb, Ressort Service Public und Gesellschaft
4. 1 Mitglied Gemeinderat │ Wahlen
Es sind folgende Wahlvorschläge eingegangen:
5. Mitteilung der Ressortvorstehenden Gemeinderat
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. In Wahlangelegenheiten beträgt die Frist 10 Tage. Betreffend Beschwerdebefugnis wird auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege verwiesen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Alle stimmberechtigten Einwohner:innen, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Thörigen haben, sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Hinweis Protokollauflage (Art. 69 Abs. 1 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Thörigen)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird 10 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Thörigen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Thörigen