Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024 │ Beschlussfassung
2. Kreditabrechnungen │ Kenntnisnahme
3. Mitteilung der Ressortvorstehenden Gemeinderat
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Betreffend Beschwerdebefugnis wird auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege verwiesen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger:innen, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Thörigen haben, sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Hinweis Protokollauflage (Art. 69 Abs. 1 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Thörigen)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird 10 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Thörigen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Thörigen