Ersatzwahl Gemeinderat

Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Thörigen für den Rest der Amtsperiode vom 01.06.2026 (bei einer stillen Wahl) resp. 01.07.2026 (bei einer Wahl an der Gemeindeversammlung) bis 31.12.2028.


Infolge Demission wird an der Gemeindeversammlung vom 23.06.2026 eine Ersatzwahl durchgeführt:
- Gemeinderat: 1 Mitglied

 

Wahlvorschläge

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gelten Art. 44 ff des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thörigen.

Art. 52 (Wahtvorschläge)

  1. Wahlvorschläge sind innert 30 Tagen seit Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  2. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Stimmberechtigen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist zulässig.
  3. Jeder Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der / des Vorgeschlagenen enthalten.
  4. Die Namen der Kandidierenden werden im amtlichen Anzeiger mit der Publikation der Gemeindeversammlung veröffentlicht.
  5. Die Stimmabgabe kann nur für die im amtlichen Anzeiger publizierten Kandidaten und Kandidatinnen erfolgen.
  6. Bis zur Veröffentlichung steht auch dem Gemeinderat das Vorschlagsrecht zu.

Art. 53 (fehlende Wahlvorschläge)

  1. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene / den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt wenn:
    - Die Gesamtzahl alter gültig Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze genau erreicht
  2. Der / die in stiller Wahl gewählte Kandidaten ist zusammen mit der Einladung zur Gemeindeversammlung zu publizieren.
  3. Das Fehlen von gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe ist mit der Publikation der Gemeindeversammlung bekannt zu machen.
  4. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für den nicht bereits in stiller Wahl besetzte Sitz anwesende wählbare Personen wählen. Die / Der Vorgeschlagene muss vor der Wahl ihr / sein Einverständnis abgeben. Es ist diejenigen / derjenige gewählt, die /der am meisten Stimmen erzielt hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Anmeldeformutare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Eingabefrist Wahlvorschläge: Montag, 11.05.2026

 

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